Auftaktveranstaltung zum
Bundesprogramm Biologische Vielfalt

5.4.2011, LVR-LandesMuseum Bonn

Am 15. Februar 2011 sind die Förderrichtlinien des neuen Bundesförderprogramms Biologische Vielfalt in Kraft getreten. Für das Bundesprogramm werden ab 2011 Mittel im Umfang von 15 Millionen Euro jährlich im Bundeshaushalt bereitgestellt.

Ziel der Auftaktveranstaltung zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt ist es, allen an einer Antragstellung interessierten Akteuren wie Vereinen, Verbänden, Kommunen, Hochschulen und anderen Institutionen oder Einzelpersonen die Möglichkeit zu geben, sich über das neue Förderprogramm zu informieren. 

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt dient der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS). Im Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. An der Durchführung der Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren.

Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern.

Die Förderung erstreckt sich auf vier Förderschwerpunkte:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.